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Zunehmende Vorgaben für Sicherheitsstandards in der Wirtschaft fordern zum Handeln:

In den vergangenen Jahren wurden durch die Europäische Union, den deutschen Gesetzgeber und die jeweils ausführenden Behörden  Vorgaben für Sicherheitsstandards verabschiedet, die von Produzenten und Logistikunternehmen eingehalten werden müssen.

Ziel aller Maßnahmen ist es sicherzustellen, dass in der vollständigen Lieferkette von der Herstellung eines Produktes bis hin zum Verbraucher verhindert wird, Manipulationen am Produkt vorzunehmen.

Daraus resultieren zusätzliche Maßnahmen in der Prozess- und Anlagensicherheit.


Die Gründe dafür sind unterschiedlich:

Durch mehrere Terroranschläge (beginnend mit der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" nach Mogadischu im Jahre 1977 bis hin zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA) wurden die Maßnahmen hinsichtlich der Sicherheit sowohl im Passagier- als auch im Frachtbereich sukzessive erhöht. Es wurden diverse Maßnahmen für die Sicherheit in der zivilen Luftfahrt festgelegt. Ziel war und ist es zu verhindern, dass mit Frachtsendungen Anschläge auf den zivilen Luftverkehr verübt werden können. Zunächst wurden die Maßnahmen nur auf den Luftfrachtbereich und die entsprechenden Exporteure angewendet.

Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass es auch aus anderen Gründen notwendig ist, die Einhaltung dieser Maßnahmen in den Unternehmen und auf dem anschließenden Weg der Produkte zu untersuchen und zu strukturieren. Insbesondere zollrechtliche Belange, die Sensibilität oder der Wert der Produkte und auch die eigene Qualitätssicherung spielen heute eine zunehmend große Rolle.

Damit weitet sich auch der Kreis der betroffenen Unternehmen stetig aus, die sich mit den Themen der Eigensicherung aktiv auseinandersetzen müssen.


Zu erreichende Sicherheitsstandards und Zulassungen:

  • Reglementierter Beauftragter (RegB)


  • Bekannter Versender (BV)


  • Zugelassener Transporteur (zT)


  • Reglementierter Lieferant (RegL)


  • Bekannter Lieferant (BL)


  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)


Der Weg für die jeweilige Zulassung ist vergleichbar:

Die Vorbereitung der zu erreichenden Sicherheitsstandards und Zulassungen beginnt immer mit einer Aufnahme der Abläufe und einer Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten im Unternehmen. Vorhandene Standards werden in der anschließenden Analyse bewertet, besprochen und ggf. angepasst oder verändert.

Die erforderlichen Veränderungen beruhen auf den Vorgaben der jeweiligen Behörden.

Die vorhandenen Abläufe müssen anschließend dokumentiert und gemäß den jeweils gültigen Vorgaben dargestellt werden. Darüber hinaus erfordern die neuesten Vorgaben in der Luftfracht-Sicherheit die Schulung von eigenem Personal, um die Zulassung zu erreichen.

Nach Abschluss der Vorbereitungen erfolgt das eigentliche Zulassungsverfahren, dessen wesentlichster Bestandteil ein Vor-Ort-Audit durch die jeweils zuständige Behörde ist. Bei diesem Audit wird geprüft, ob die beschriebenen Standards in der Praxis individuell umsetzbar sind und auch eingehalten werden.

Nach der Zulassung muss sichergestellt werden, dass die beschriebenen Maßnahmen regelmäßig überprüft, aktualisiert und ggf. an geänderte interne Abläufe im Unternehmen oder geänderte gesetzliche Vorgaben angepasst werden.

Ein unangekündigtes Audit zur Überprüfung kann durch die Behörden jederzeit erfolgen.


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