Schulung von Personal - Kuecherer-Security

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Schulung von Personal

Dienstleistungen


Die erforderlichen Schulungen bieten wir bundesweit in Kooperation mit unseren Partnern an:

Die AWiAS Aviation Service GmbH ist im Jahr 2019 neu entstanden und verfügt über eine Vielzahl erfahrener Mitarbeiter und Trainer in allen Bereichen der Luftsicherheit und kann damit mehr als 20 Jahre Erfahrung in die Schulungen einbringen.

Die DEKRA ist auf vielen Bereichen in der gesamten Wirtschaft als zuverlässiger und kompetenter Partner für Schulungen bekannt.


Durch die Kooperation mit unseren seriösen Partnern können Sie sicher sein, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter an jedem Standort durch zugelassene Trainer und mit einem zugelassenen und anerkannten Schulungsprogramm nach einem hohen Standard geschult werden.


Dies gewährt Ihnen ein gleichbleibend hohes Ausbildungsniveau in Ihrem Unternehmen mit einer langfristigen Partnerschaft.

Sicherheitspersonal:

Die Schulung des Sicherheitspersonals findet in der Regel als viertägige Schulungsveranstaltung (35 Stunden) in einem Schulungszentrum der DEKRA statt.

Auf Wunsch (z.B. bei größerem Bedarf, ab 6 Personen) können die Schulungen auch als Inhouse-Schulung angeboten werden.



Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen
oder Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht:


Mit Wirkung vom 01.11.2013 wurde im Rahmen der nationalen Umsetzung der Vorgaben der VO (EU) Nr. 185/2010 ein Modulsystem zur Durchführung von Luftsicherheitsschulungen gem. Kap. 11 des Anhanges der VO (EU) 2015/1998 in Kraft gesetzt.

Seither wird hier zwischen zwei Kategorien unterschieden:


   a)    Personal, das operativ im Luftfrachtprozess tätig ist

   b)    Personal, das nur Zugang zu den Sicherheitsbereichen hat



a) Für das Personal, das operativ im Luftfrachtprozess tätig ist, wurde die Schulung gem. Kap. 11.2.3.9 neu 

definiert, nämlich als „Schulung für Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen“.


Unter diese Personalkategorie fallen die Mitarbeiter, die beim Spediteur AWBs erstellen, im Lager Frachthandling von Luftfracht durchführen oder die beim Versender die Kommissionierung und Verpackung von Luftfrachtsendungen durchführen sowie Fahrer von Luftfrachttransporten, wenn sie weitere Tätigkeiten als den reinen Transport durchführen.

Darunter fallen aber auch die Personen, die für die ordnungsgemäße Überprüfung und Schulung des Personals alle Kategorien bzw. die Vergabe der Zugangsmedien zu den Sicherheitsbereichen verantwortlich sind.

   

Der Zeitumfang für diese Schulung entspricht 6 Unterrichtseinheiten und es ist eine Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.


b) Für das „Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht“ ist nun die „Allgemeine Schulung des
    Sicherheitsbewusstseins“ gem. Kap. 11.2.7 erforderlich.


Hierunter fallen dann z.B. die Mitarbeiter der Reinigungsdienste, des Facility-Managements, des Wachdienstes, etc. aber auch   Fahrer von Luftfrachttransporten, wenn sie keine weiteren Tätigkeiten als den reinen Transport durchführen.

Der Zeitumfang  für diese Schulung entspricht 2 Unterrichtseinheiten.  Für diese Schulung ist keine Lernzielkontrolle vorgeschrieben.
   



Schulung des Personals / Schulung von Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen,  Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen:


Unter diese Personalkategorie fallen die Mitarbeiter, die beim Reglementierten Lieferanten oder Bekannten Lieferanten Bordvorräte oder Flughafenlieferungen bearbeiten, kommissionieren, zum Versand fertig machen, übergeben oder die an das Luftfahrtunternehmen oder den Flughafen anliefern.


Darunter fallen aber ebenso die Personen, die für die ordnungsgemäße Überprüfung und Schulung des Personals alle Kategorien bzw. die Vergabe der Zugangsmedien zu den Sicherheitsbereichen verantwortlich sind.


Der Zeitumfang für diese Schulung entspricht ebenfalls 6 Unterrichtseinheiten und es ist auch hier eine Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.


Auch für diese Personengruppen bestehen beide Möglichkeiten für die Durchführung der Schulung:

  • Bei Neuzulassungen lohnt es sich häufig, die Schulung im Rahmen einer Inhouse-Veranstaltung durchzuführen. Hier können dann die Mitarbeiter in einem Zug geschult werden.


  • Sofern eine Inhouse-Veranstaltung nicht gewünscht ist, können die Mitarbeiter aber auch an einer der regelmäßig im gesamten Bundesgebiet stattfindenden Schulung teilnehmen.


Anfragen zu Schulungen richten Sie bitte an folgende Mailadresse:      schulungen[at]kuecherer-security.de

Aktuelle Schulungstermine der AWiAS Aviation Security finden Sie hier:     https://awias.com/kursubersicht-aviation-security/

Aktuelle Schulungstermine der DEKRA Aviation finden Sie hier:     https://www.dekra-akademie.de/de/schulung-aviation-security/


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