Unsere Dienstleistungen für Reglementierte Beauftragte
Für Reglementierte Beauftragte bieten wir folgende Leistungen an:
Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogrammes für die Zulassung durch das LBA
Dies umfasst eine Analyse der Abläufe im Unternehmen und der räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Im Anschluss an die Aufnahme werden die bereits bestehenden Standards und Maßnahmen bewertet und ggf. erforderliche Veränderungen vorgeschlagen, besprochen und eingeführt bzw. vorbereitet.
Im Luftfracht-Sicherheitsprogramm werden diese Abläufe und die örtlichen Gegebenheiten nach den Vorgaben des LBA dargestellt und aufbereitet. Mit der Einreichung des LFSP erfolgt dann die formale Antragstellung beim LBA.
Schulung des Personals / von Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und des Personals / von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen
Begleitung des Zulassungsaudits durch das Luftfahrt-Bundesamt
Wir bereiten das Zulassungsaudit mit Ihnen vor und nehmen am Termin teil. Damit ist sichergestellt, dass Sie eine kompetente Unterstützung im Gespräch mit der Behörde an Ihrer Seite haben.
Laufende Betreuung nach der Zulassung und Information bei Änderungen und Neuerungen
Wir informieren Sie umgehend, wenn sich Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen ergeben, oder wenn es neue oder veränderte Auflagen gibt, die sich auf Ihre Tätigkeiten auswirken. Damit müssen Sie nicht permanent eigenständig nach neuen Informationen suchen.
Anpassung des Luftfracht-Sicherheitsprogrammes an die gesetzlichen Vorgaben
Das Luftfracht-Sicherheitsprogramm ist kein statisches Gebilde. Es muss permanent an die sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen und auch an die unternehmensinternen Veränderungen angepasst werden. Die Anforderung ist, dass es jederzeit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und alle für die Luftfracht relevanten Prozesse im Unternehmen zutreffend beschreibt.
Durchführung der geforderten jährlichen internen Audits zum Luftfracht-Sicherheitsprogramm
Um sicherzustellen, dass das Luftfracht-Sicherheitsprogramm die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, alle für die Luftfracht relevanten Prozesse im LFSP beschrieben sind und außerdem alle Maßgaben des LFSP im Unternehmen eingehalten werden, wird einmal jährlich ein Audit zum Luftfracht-Sicherheitsprogramm gefordert. In diesem müssen die entsprechenden Punkte abgeprüft, bewertet und erforderlichenfalls korrigiert werden. Diese Audits sind nachvollziehbar zu dokumentieren und müssen dem LBA auf Verlangen vorgelegt werden können.